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FAHRSCHULE PILATH

Der eigene Führerschein— endlich unabhängig und mobil sein
Fahrschülerin Weeze
Herzlich Willkommen
Der eigene Führerschein — endlich unabhängig und mobil sein.

Unser Ziel ist es, diesen Traum gemeinsam zu verwirklichen. Hierbei sorgen wir in einer natürlichen und familiären Atmosphäre dafür, dass der Weg dorthin angenehm und von viel Spaß begleitet, in möglichst kurzer Zeit, souverän gemeistert wird. Auf den folgenden Seiten möchten wir uns und unsere Fahrschule kurz vorstellen. Hierbei wünschen wir viel Spaß und freuen uns auf den Besuch in unserer Fahrschule.

A. Pilath

ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger

Für wen ist das ASF?
Ein ASF muss in der Regel immer dann gemacht werden, wenn ein Fahranfänger in den zwei Jahren seiner Probezeit mindestens einen Punkt in Flensburg bekommen hat. Das Amt schreibt bei erheblichen Verstößen, wie z.B. bei hoher Geschwindigkeitsüberschreitung, die Teilnahme an dem Seminar innerhalb einer festgelegten Frist vor.

Wie ist ein ASF aufgebaut?
Ein ASF besteht aus 4 Seminarsitzungen à 135 Minuten. Nach der ersten Seminarsitzung wird eine praktische Beobachtungsfahrt durchgeführt. Die Seminarsitzungen finden meistens abends statt. Das Seminar erstreckt sich über mindestens zwei Wochen, längstens jedoch über vier Wochen.

Wann finden die Kurse statt und welche Kosten kommen auf mich zu?
Wenn du mehr über die Kosten und Termine der Aufbauseminare für Fahranfänger erfahren möchtest, ruf‘ uns einfach an oder schreib‘ uns eine E-Mail oder über das Kontaktformular. Wir stehen dir jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Anhängerführerschein
Irgendwann brauchst Du mich!
Jetzt gleich den Anhängerführerschein mit machen.
RETTET LEBEN!
Erste Hilfe Kurs
Erste Hilfe Kurse für die Führerscheinklassen A, B, T, C

Wir bieten für alle Fahrerlaubnisklassen, aber auch für Führerscheinbesitzer zur Auffrischung in unser Fahrschule Erste-Hilfe-Kurse an. Die Termine erfahrt ihr direkt bei uns.

Erste Hilfe wird von einer befreundeten Fahrschule gemacht.

Was unsere Fahrschüler über uns sagen

DANKE! Für die Geduld, die hilfreichen Tipps und die lieben Worte. Echt Klasse wie ihr das macht. Viele Grüße aus Kevelaer

Maria B.

Super Team. Die Fahrstunden machen echt Spaß mit euch.

Henrik S.

“Folgende Führerscheinklassen bieten wir in Kooperation mit den Fahrschulen van de Loo (Weeze) und Fahrschule Rettig (Geldern) an:
C1, C1E, C, CE

Klasse A
Fahrschulklasse A1
Mindestalter:
24 Jahre: Direkteinstieg Krafträder
21 Jahre: dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW (Trikes)
20 Jahre: Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit:

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
  • einer Leistung über 15 kW

Einschluss:
AM / A1 / A2

Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung.

Klasse A1
Klasse A1
Mindestalter:
18 Jahre

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit:

  • einer Leistung von max. 35 kW und
  • einem Verhältnis Leistung/Gewicht bis max. 0,2 kW/kg

Einschluss:
AM / A1

Bemerkungen:
Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung.

Klasse A2
Fahrschulklasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit:

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung

Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.

Einschluss: Klasse A1 und M

Hinweise:
Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Klasse B196 (A1)

Klasse A1

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit:

  • einem Hubraum bis max. 125 ccm
  • einer Leistung bis zu 11KW/15 PS

Mindestalter: 25 Jahre

Voraussetzungen: 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B

Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten

Hinweise:

Keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich!

Nach Ausbildung muss dann nur noch mit dem Ausbildungsnachweis und einem Passbild
der neue Führerschein bei der Stadt beantragt werden.

WICHTIG:

• Das Fahren mit diesem Führerschein A1 ist nur in Deutschland möglich.

• Einen einfachen Aufstieg von A1 auf A2 und von A2 auf A gibt es nicht,
auch keine verkürzte Ausbildung wie bei einer Erweitung von A1 auf A.

• Da nur die Klasse B erweitert wird, wäre eine ganz normale Ausbildung
erforderlich, weshalb man den Erwerb von B196 gut durchdenken sollte.

Klasse B
Fahrschulefahrzeug klasse B
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A) mit:

  • einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3.500 kg und
  • maximal 8 Personen außer dem Fahrer

Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)

Anhängerregelung:

  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg immer erlaubt.
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg erlaubt, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.500 kg nicht übersteigt.

Einschluss: AM/ L

Klasse B197

Fahrschulefahrzeug klasse B

Der Führerschein der Klasse B197 ist eine Erweiterung des Automatikführerscheins (SZ 78). Somit entstehen ganz neue Möglichkeiten zum Erlangen der Fahrerlaubnisklasse B.

Was ändert sich zum „alten“ Klasse B Führerschein?
Die Ausbildung, sowie die praktische Prüfung, wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entsteht ein Automatikführerschein der Klasse B SZ 78.

Preise:
Ohne Mehrkosten für die Ausbildung/Prüfung vorraussichtlich sogar günstiger, da die Prüfung „einfacher“ wird.

Pädagogisch sinnvoller – von leicht zu schwer
Somit weniger Stress und Überforderung des Fahrschülers in der Ausbildung,

Umwelt
Der Automatikführerschein ist die Zukunft. Bessere Beschleunigung, weniger Verschleiß, bessere Abgaswerte und somit schonender für die Umwelt.

Ablauf der Erweiterung
10 Stunden Schalten innerhalb der Fahrausbildung, nach Abschluss der Grundausbildung 15 Minuten-Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/ außerorts).

Ab wann?
Ab dem 01.04.2021. Auch für alle, die bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B SZ 78 (Automatik) sind.

Der Führerschein
Einen „normalen“ vollwertigen Führerschein ohne Prüfung, der auch im Ausland gültig ist. Der Führerschein B197 wird gleich mit in die Ausbildung integriert, um nach der Prüfung auch Schaltungen fahren zu dürfen.

Klasse BE
Klasse BE
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber maximal 3.500 kg

Voraussetzung:Klasse B vorhanden

Einschluss: AM / L

Klasse B96
Klasse B96
Mindestalter:
18 Jahre bzw. 17 Jahre bei begleitetem Fahren (BF17)

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger mit:

  • einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg oder
  • einer zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg, aber maximal 4250 kg

Einschluss: AM / L

Bemerkungen: Erwerb durch eine Fahrerschulung.

Klasse C
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: C1

Klasse C1
Klasse C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 , A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Mindestalter: 18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse C1E
Klasse C1E
Mindestalter:
18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der:

  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt,
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

Einschluss: BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

Klasse CE
Klasse CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Mindestalter:
21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig.

Einschluss: BE, C1E, T und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

Klasse AM
Klasse AM
Fahrzeuge:

  • (Moped, Mokick bis max. 50 ccm und max. 45 km/h)
  • Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis 50 ccm
  • Hubraum und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h

Mindestalter:
16 Jahre

Klasse T
Klasse T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit:

  • Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.

Mindestalter:
16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.

Eingeschlossene Klassen:
L, M, S

Klasse Mofa
Klasse Mofa

Fahrzeug:

  • maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, einsitzig
  • Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

Mindestalter:
15 Jahre

Jugendliche dürfen bereits mit 15 Jahren ihren Mofa-Führerschein erwerben, der Beginn der Ausbildung ist bereits etwa ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres möglich. Damit die Fahrerlaubnis erteilt wird, müssen die Anwärter zwei Ausbildungsmodule absolvieren: die praktische und die theoretische Ausbildung. Anschließend müssen sie ihr Wissen in der theoretischen Prüfung unter Beweis stellen; zu diesem Zeitpunkt darf der 15. Geburtstag der Anwärter nicht mehr als 3 Monate in der Zukunft liegen! Theoretisch kann also der Mofa-Führerschein mit 14 Jahren absolviert werden, aber eben nicht gleich mit dem Erreichen des 14. Lebensjahres.

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Unsere Bürozeiten in Weeze

Mo.: 17:30 – 18:45 Uhr
Mi.: 17:30 – 18:45 Uhr

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